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Einigung über die steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung angestrebt.  

 

Die Regierung beschloss in einer Kabinettssitzung, in dem seit Monaten währenden Streit, den Vermittlungsausschuss zwischen Bundestag und Bundesrat anzurufen. 

Der Bundesrat hatte das Gesetz zur steuerlichen Begünstigung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden im Juli gestoppt. Die Bundesländer kritisierten damals, dass sie und die Gemeinden durch das Gesetz mit Kosten von bis zu 900 Millionen Euro zu rechnen hätten. Die Länder forderten eine Gegenfinanzierung für die zu erwartenden Steuerausfälle.  

Das nun anstehende Vermittlungsverfahren soll für Nachbesserungen sorgen: Die derzeit im Gesetz verlangten 85 Prozent Energieverbrauch im Vergleich zum heutigen Neubaustandard seien im sanierten Altbaubestand regelmäßig nicht zu erreichen. Die Ziele müssten angepasst werden.  

Den Ländern müsse außerdem klar gemacht werden, dass einem Gutachten des IW Köln zufolge eine steuerliche Förderung zu geringeren Steuerausfällen führen würde als befürchtet. Impulse für die lokale Bauwirtschaft könnten dagegen für zusätzliche Beschäftigung sorgen. Auch den Mietern sei mit der steuerlichen Förderung geholfen, wenn hierdurch die Modernisierungskosten sinken und Vermieter verstärkt energetisch modernisieren 

Bundesbauminister Peter Ramsauer (CSU) forderte Bund und Länder nun auf, an einem Kompromiss zu arbeiten. Sie müssten "an einem Strang zu ziehen, um bei der steuerlichen Förderung ein gutes Ergebnis zu erzielen", sagte Ramsauer. 

Der Präsident des Eigentümerverbands "Haus & Grund", Rolf Kornemann, zeigte sich erfreut, dass die Bundesregierung dem Gesetz noch eine Chance gibt: "Diese Initiative begrüßen wir ausdrücklich."  

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